15.02.2010
Ablauf der Gültigkeit von Ausweisen und Reisepässen
Jeder Deutsche der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen und bei sich zu führen . Um eventuellen unliebsamen Überraschungen etwa bei polizeilichen Kontrollen oder Auslandsreisen vorzubeugen ist es ratsam die Gültigkeit des Personalausweises bzw. Reisepasses zu kontrollieren. Die Ausstellung eines neuen Ausweisdokumentes dauert in der Regel drei bis vier Wochen.
Für die Beantragung ist erforderlich:
- persönliches Erscheinen und eigenhändige Unterschrift
- Personalausweis oder Reisepass (auch abgelaufen), zur Feststellung der Identität
- ein aktuelles Lichtbild
- Geburtsurkunde (wenn ledig, nur bei Erstbeantragung) bzw. Heiratsurkunde (wenn verheiratet bzw. geschieden, nur bei Erstbeantragung)
Wir bitten Sie, Ihr neues Ausweisdokument fristgerecht zu beantragen, da Sie bei Nichtbeachtung eine Ordnungswidrigkeit begehen, welche unter Umständen durch das Landratsamt Miltenberg als zuständige Ordnungswidrigkeitsbehörde mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Für weitere Fragen steht Ihnen unser Einwohnermeldeamt gerne zur Verfügung.
Mehr Info:
margit.unkelbach@obernburg.de

